ACHTUNG!
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation gilt laut COVID-19-NotMV ein generelles Besuchsverbot in den Einrichtungen der AUVA.
Eine Ausnahmeregelung für den Standort Kalwang gilt für folgende Patientinnen bzw. Patienten:
- Einmaliger Besuch bei verunfallten Patientinnen und Patienten
- Patientinnen und Patienten mit polytraumatischen Verletzungen
- Kognitiv eingeschränkte Patientinnen und Patienten
- Patientinnen und Patienten mit Behinderung
- Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren
- Sterbende
Sie unterstützen damit die Eindämmung des Coronavirus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Für genauere Auskünfte steht Ihnen das jeweilige Stationspersonal an beiden Standorten des AUVA-Unfallkrankenhauses Steiermark gerne zur Verfügung.
Rauchfreies Krankenhaus
Das AUVA-Unfallkrankenhaus Steiermark, Standort Kalwang, ist seit 1.1.2017 ein rauchfreies Krankenhaus. Das Rauchen ist nur mehr in den gekennzeichneten Raucherzonen im Freigelände erlaubt.