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Rechte und Pflichten

Gut miteinander leben

Unser Personal ist für Sie da und bemüht sich um Ihre baldige Genesung. Ein Krankenhaus ist eine Gemeinschaft, in der alle aufeinander angewiesen sind. Diese Gemeinschaft funktioniert besonders gut, wenn jeder das Seine dazu beiträgt.

Wir bitten Sie, folgende Hinweise in diesem Sinn zu verstehen:

Wichtige Termine

Visiten
Ärztliche Visiten erfolgen täglich vormittags ab 08:00 Uhr und nachmittags ab 16:00 Uhr und werden mittels Sprechdurchsage angekündigt. Bitte halten Sie sich während der Visitenzeiten im Zimmer auf und schalten Sie ihr Mobiltelefon ab.

Nachtruhe
Bitte bedenken Sie, dass manche Patienten nach 20:00 Uhr schlafen wollen! Die allgemeine Nachtruhe gilt ab 22:00 Uhr.

Besuchszeiten

Wir ersuchen Sie, die Besuchszeiten in den Zimmern einzuhalten. Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Pflegepersonal möglich. Besuch in der Wartehalle zu empfangen ist den ganzen Tag über möglich.

Bettenstation
Täglich von 14:00 bis 19:00 Uhr

Intensivstation
13:00 bis 14:00 Uhr und 19:00 bis 20:00 Uhr
bzw. nach Rücksprache mit dem Pflegepersonal

Anwesenheit

Um eine kontinuierliche Betreuung und Information gewährleisten zu können, ersuchen wir Sie, sich während der Visite im Zimmer aufzuhalten.

Beim Verlassen der Station melden Sie sich bitte beim Pflegepersonal ab. Das Verlassen des Krankenhausgeländes ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

Telefon

Sollten Sie kein privates Mobiltelefon haben, können Sie gerne ein Patiententelefon mieten. Übrigens: Wir ersuchen Sie, während der Visiten und Behandlungen auf das Telefonieren zu verzichten und gegebenenfalls Ihr Mobiltelefon abzuschalten.

Rauchen und Alkohol

Rauchen sollte möglichst eingeschränkt werden und ist nur in den dafür vorgesehenen Raucherzonen erlaubt.

Meiden Sie während Ihres Aufenthaltes – in Ihrem eigenen Interesse – den Konsum alkoholischer Getränke. Alkohol beeinträchtigt Ihre Genesung und führt in Verbindung mit Medikamenten zu unerwünschten Nebenwirkungen.

Patientenrechte

Als Patient können Sie gerne Einsicht in Ihre Krankenakte nehmen.
Die Patientenrechte sind auf jeder Station ausgehängt.

Sie können Untersuchungen oder Behandlungen ablehnen und jederzeit Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus verlangen. Wenn Sie gegen die Empfehlung des behandelnden Arztes das Krankenhaus verlassen, müssen Sie allerdings mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie über die Risiken bzw. etwaige Folgen aufgeklärt wurden und trotzdem die Entlassung wünschen.

Filmen und Fotografieren

Das Fotografieren und Filmen ist Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen nur zu ausschließlich privaten und persönlichen Zwecken erlaubt, andere Personen z. B. Personal oder andere Patientinnen und Patienten, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden.

Ohne Zustimmung des Anstaltsträgers ist das Fotografieren und Filmen von Krankenhausräumlichkeiten verboten.

Patientenvertretung

Patienten- und Pflegeombudsschaft Steiermark