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17. und 18.11.2011, Kalwang: Erst-Helfer und Erst-Helferinnen - Ausbildung und Nachschulung im AUVA-UKH Kalwang

Nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung sind Betriebe verpflichtet, eine entsprechende Anzahl ihrer Bediensteten als Ersthelfer zu bestellen und entsprechend ausbilden zu lassen.

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) unterstützt dabei die Betriebe seit Jahren, dieser Verpflichtung nachkommen zu können.

Für Bedienstete der obersteirischen Betriebe besteht am 17. und 18. November 2011 die Möglichkeit, diese Ausbildung bzw. Nachschulung im UKH Kalwang zu absolvieren. Es stehen dafür Schulungsbeauftragte und Ärzte zur Verfügung.

Unter www.auva.at/kursbuchung kann man sich zur Ausbildung anmelden bzw. nähere Informationen abrufen.
Auskünfte erhält man auch direkt im UKH Kalwang unter der Telefonnummer 03846 86 66-251 (Fr. Haberl).

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