In der Nachbehandlung erfolgen Kontrolluntersuchungen, Befundbesprechungen und Verbandwechsel.
Nachbehandlungszeiten
Achtung: Corona bedingt ist ein Einlass ins UKH nur maximal 15 Minuten vor Behandlungstermin möglich!
Montag bis Freitag
von 07:15 bis 14:15 Uhr
Auf dem Behandlungsausweis ist der Nachbehandlungstermin vermerkt. Patientinnen und Patienten melden sich bitte beim „Anmeldeschalter Nachbehandlung“ unter Vorlage des Behandlungsausweises an. Der Aufruf erfolgt über Videobildschirme.
In welchen Fällen Patientinnen und Patienten nach erfolgter Behandlung das Unfallkrankenhaus Steiermark, Standort Graz, sofort aufsuchen sollten:
- Wenn Blutungen, Schmerzen oder Fieber auftreten, kommen Sie sobald wie möglich, auch nachts.
- Wenn bei starren Verbänden (Gips, Schienen und dergleichen) Schmerzen, Gefühllosigkeit oder Schwellungen auftreten, ist eine sofortige ärztliche Kontrolle des Verbandes notwendig!
- Bestehen weiterhin Beschwerden, obwohl bei Ihrer Untersuchung zunächst keine Verletzung festgestellt wurde, so kommen Sie unaufgefordert zu einer Kontrolluntersuchung in die Nachbehandlung und melden sich beim „Anmeldeschalter Nachbehandlung“. Außerhalb der Nachbehandlungszeiten melden Sie sich am Schalter „Erstaufnahme“ an.
- Beachten Sie, dass angelegte Verbände niemals von Ihnen selbst entfernt werden dürfen.
Fahrtgeld
Bei Arbeits- und Schulunfällen besteht Anspruch auf Rückerstattung der Fahrtkosten. Nach abgeschlossener Behandlung können sich Patientinnen und Patienten an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter beim „Anmeldeschalter Nachbehandlung“ wenden.