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Rechte und Pflichten

Jeder Spitalsaufenthalt beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis. Wir, das Team des AUVA-Unfallkrankenhauses Steiermark, Standort Graz, bemühen uns um eine bestmögliche und umfassende Betreuung. Sie, als Patientin oder Patient, haben Rechte aber auch Pflichten.

Patientenrechte

Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht auf Informationen über alle Maßnahmen im diagnostischen Bereich sowie über die vorgesehene Behandlung. Sie haben das Recht auf Aufklärung über mögliche Komplikationen und Risiken. Sie können in Ihre Krankengeschichte Einblick nehmen.

Sie haben das Recht, Untersuchungen oder auch eine Behandlung abzulehnen und können jederzeit Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus verlangen. Wenn Sie gegen den Willen des behandelnden Arztes das Krankenhaus verlassen, müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie selbst dafür die Verantwortung übernehmen. 

Weitere Rechte entnehmen Sie bitte der Broschüre Patientenrechte.

Patientenpflichten

Als Patientin oder Patient haben Sie die Pflicht, den Behandlungsanweisungen Folge zu leisten und die üblichen Regeln für Anstand und Sitte einzuhalten. Der Missbrauch von Alkohol und anderen Suchtgiften stellt einen Grund zur vorzeitigen Entlassung dar.

Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte der Hausordnung.
Hausordnung (PDF, 81 KB)

Feedback

Sollten Sie trotz unserer Bemühungen mit der Betreuung oder den Organisationsabläufen unzufrieden sein oder das Gefühl haben, dass Ihre Patientenrechte nicht ausreichend gewahrt werden, wenden Sie sich direkt an die ärztliche oder pflegerische Leitung der Station. Wir freuen uns natürlich auch über positive Rückmeldungen.

Mehr Informationen zum Thema Feedbackmanagement entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt „Lob und Kritik“ bei „Kontakt“.
Lob und Kritik

Patientenvertretung

Das Land Steiermark hat für Patientinnen und Patienten eine Patientenvertretung eingerichtet. Kontaktadressen und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Patientenvertretung unter:
Patientenvertretung Steiermark

Filmen und Fotografieren

Das Fotografieren und Filmen ist Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen nur zu ausschließlich privaten und persönlichen Zwecken erlaubt, andere Personen z.B. Personal oder andere Patientinnen und Patienten, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden.

Ohne Zustimmung des Anstaltsträgers ist das Fotografieren und Filmen von Krankenhausräumlichkeiten sowie Tonaufnahmen verboten.