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27.01.2011, Kalwang: Erst-HelferInnen Ausbildung und Nachschulung im AUVA-UKH Kalwang am 3. und 4. März 2011

Betriebe sind nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, eine entsprechende Anzahl ihrer Bediensteten als Ersthelfer zu bestellen und entsprechend ausbilden zu lassen.

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt unterstützt die Betriebe seit Jahren dabei, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Für die Betriebe der Obersteiermark besteht die Möglichkeit, diese Ausbildung und Nachschulung im Unfallkrankenhaus Kalwang zu absolvieren.
Dafür stehen Schulungsbeauftragte und Ärzte zur Verfügung.

Entsprechende Informationen sowie die Möglichkeit über die Anmeldung finden sie unter:
www.auva.at/kursbuchung

Sollte das nicht möglich sein, erhalten Sie die entsprechenden Auskünfte im UKH Kalwang:
Frau Haberl
Tel.: 03846 86 66-251

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit ein zusätzliches Service anbieten können und würden uns über Ihr Interesse freuen.

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